1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Jobbär.at (im Folgenden “jobbär.at”) und Arbeitgeber und regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch jobbär.at zugestimmt.
2. Unternehmenbsgegenstand
Was macht/bietet Jobbät.at
- Wir veröffentlichen Stellenanzeigen eines Arbeitgebers im Internet auf der Website von jobbär.at sowie in Partner- und Distributionskanälen.
- Bietet Arbeitgebern einen Platz für die Veröffendlichung einer Arbeitgeberpräsentation, um Ihr Unternehmen besten zu Beschreiben.
- Bietet die möglichkeit sich direkt mit dem potenziellen Bewerber in verbindung zu setzen
- Als Registrierter Arbeitgeber können sie auf die Gespeicherten Daten eines Bewerbers zugreifen (sofern der Bewerber diese Funtiion freigeschaltet hat)
- Als Registrierter Arbeitgeber können sie den potenziellen Bewerber direkt kontaktieren
3.Definition
Unterlagen (Materialien):
Sämtliche von Arbeitgebern (Unternehmen) an Jobbär.at übergebenen Dokumente beispielweise Fotos, Videos, Werbeeinschalungen, Stellenausschreibungen, logos, Marken usw.
Mitbewerber:
Unternehmen und öffendliche Einrichtungen & Körperschaften, die ihre Produkte und Dienstleistungen im ähnlicher oder selben weise wie Jobbär.at anbieten, und deren Auftrag im selber oder gleicher Weise tätigen
4. Rechte & Pflichten
Ein Vertrag kommt zwischen “Jobbär.at” und Arbeitgebern (Unternehmen) schriftlich oder konkludent bzw. vereinbarungsgemäß durch Leistungserbringung seitens “Jobbär.at” zustande. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E.Mail gewahr, sowie der Auftragsunterzeichnung durch eine Außendienst Mitarbeiters.
Der Vertragpartner ist an den von ihm erteilten Auftrag gebunden. Nach Zugang des Auftrags bei Jobbär.at (sei es per Fax, per E-Mail oder schriftlich) kann der Vertragspartner seinen Auftrag nicht wiederrufen (stornieren)
“Jobbär.at” ist berechtigt, einen Vertragsabschuß ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Die erworbenen von “Jobbär.at” Produkte dürfen nur für eigen Zwecke verwendet werden und nicht gegenüber Dritten beworben oder veräußert werden.
Der Arbeitgeber (Unternehmer) stellt Inhalte für die Vertragliche vereinbarte Leistungserbringung selbst oder durch Dritte zur Verfügung. Diese werden von “Jobbär.at” gemäß den Bestimmungen dieser AGB eingepflegt und veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Abschluss des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Veröffentlichungszeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung ehest möglich nach Abschluss des Vertrags.
Jobbär.at ist nicht verpflichtet, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Materialien vor deren Veröffentlichung oder danach zu überprüfen. Daher übernimmt jobbär.at keine Haftung für allfällige rechtswidrige Inhalte. Das Unternehmen wird “Jobbär.at” schad- und klaglos halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen jobbär.at geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber (Unternehmen) ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter und zulässiger Inhalte und Materialien verantwortlich. Die Veröffentlichung eigener Tracking Codes und interaktiver Elemente ist unzulässig. Etwaige Verzögerungen inhaltlicher oder technischer Natur, die durch das Unternehmen entstehen, sind nicht durch “Jobbär.at” zu vertreten.
Von der Videointegration sind solche Videos ausgeschlossen, die von Mitbewerbern von “Jobbär.at” produziert wurden. Ebenso ist es unzulässig von der Anzeige auf Webseiten von Mitbewerbern; andere Inhalte, welche von Mitbewerbern erstellt wurden oder sonstige Inhalte, die textliche, bildhafte oder kontextueller Hinweise auf Mitbewerber enthalten, zu verweisen.
“Jobbär.at” behält sich das Recht vor, Inhalte nicht zu veröffentlichen beziehungsweise jederzeit zu löschen, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, diese AGB oder gegen die guten Sitten verstoßen oder die Veröffentlichung für jobbär.at aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Verdacht entstehen kann, dass die Veröffentlichung auf jobbär.at:
- Missbräuchlich, also zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck (Bewerbung des Unternehmens als Arbeitgeber o.ä.) erfolgte oder,
- zu einer Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Website führen könnte, oder
- sonst zu schwerwiegenden Verstößen gegen maßgebliche Unternehmensinteressen von jobbär.at führen könnte.
- Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben.
Nach Veröffentlichung von freigegebenen Inhalten sind Änderungswünsche entgeltpflichtig. Geringfügige Änderungen werden im Regelfall entgeltfrei vorgenommen.
“Jobbär.at” ist berechtigt, Inserate, Arbeitgeberprofile, etc. im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit bei Medien- und Partnerkanälen zu verbreiten und zu verwerten. Die Auswahl bleibt jobbär.at vorbehalten.
“Jobbär.at” ist nicht verpflichtet, Daten und sonstige Materialien nach Beendigung des Vertrages aufzubewahren.
5. Werknutzungsbewilligung
Für die Dauer der aufrechten Geschäftstätigkeit zwischen den Parteien gemäß Punkt 1. räumt das Arbeitgeber (Unternehmen) “Jobbär.at” eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung an sämtlichen vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Inhalten und Materialien ein. jobbär.at ist berechtigt, diese Materialien im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit für sämtliche Distributions- und Partnerkanäle zur Bewerbung des Unternehmens und von jobbär.at zu verwenden.
Ebenso ist jobbär.at zur Erfüllung des Vertragszweckes berechtigt, Materialien des Unternehmens für die weitere Verwendung zu bearbeiten. Die Nutzungsbewilligung des Unternehmens (Arbeitgebers) für von jobbär.at bearbeitete Inhalte des Unternehmens endet mit Beendigung des entsprechenden Vertrages. Im Fall von kostenlosen Services endet der Vertrag nach schriftlicher Aufforderung durch den Arbeitgeber (Unternehmen).
Der Arbeitgeber (Unternehmen) sichert zu, über sämtliche und übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die es zur Verfügung stellt, sowie insbesondere auch die Zustimmung etwaiger abgebildeter Personen für die Veröffentlichung zu verfügen. Das Unternehmen hält “Jobbär.at” diesbezüglich schad- und klaglos und stellt “Jobbär.at” von etwaigen Ansprüchen frei.
Sofern der Arbeitgeber (Unternehmen) ein Nutzungs- oder Verwertungsrecht verliert, ist es verpflichtet, dies “jobbär.a” unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Sofern sich eine abgebildete oder zitierte Person bei jobbär.at mit einem Ersuchen um Löschung oder jemand, der ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht behauptet, meldet, wird jobbär.at diesen an den Arbeitgeber (Unternehmen) weiterverweisen.
“Jobbär.at” wird im Sinne von „notice and take down“ etwaige rechtswidrige, insbesondere urheber- und marken- oder kennzeichenverletzende Inhalte vom Netz nehmen und das Unternehmen von einer Anspruchstellung informieren. jobbär.at wird den Anspruchsteller über die Identität des Unternehmens unterrichten. jobbär.at ist berechtigt, sämtliche Werknutzungsbewilligungen bei Übertragung eines Teiles oder des gesamten Unternehmens ohne Einschränkung mit zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung des Unternehmens bedarf.
6. Verwendung der Informationen
Der Arbeitgeber (Unternehmen) verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und wird jobbär.at schad- und klaglos halten und freistellen, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmens gegen jobbär.at geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die es im Rahmen der Geschäftsverbindung mit jobbär.at erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages sowie auch der Geschäftsverbindung hinaus aufrecht.
Die Verwendung der Kontaktdaten eines Bewerbers darf ausschließlich zum Zweck der Besetzung einer vakanten Stelle erfolgen. Die Verwendung für sonstige Zwecke (Werbung, etc.) ist genauso wie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung durch Dritte untersagt.
7. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen
Die Rechnungslegung erfolgt unverzüglich nach Auftragserteilung und wird dem Arbeitgeber (Unternehmen) per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt. Das Unternehmen erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (§ 11 Abs. 2 UStG) per E-Mail. Die Rechnung ist mangels anderer Vereinbarung ohne Abzüge sofort nach Zustellung fällig.
Zahlungen an jobbär.at haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von jobbär.at namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von jobbär.at bekannt gegebenen Konto maßgebend.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle zweckentsprechenden prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von jobbär.at beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
Sofern jobbär.at das Mahnwesen selbst vornimmt, steht jobbär.at für jede Mahnung ein pauschales Entgelt in Höhe von EUR 30,00 zu.
Vom Arbeitgeber (Unternehmen) geltend gemachte Ansprüche berechtigen dieses nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch das Unternehmen – aus welchen Gründen auch immer – ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig. In jedem Fall ist jobbär.at nach eigenem freiem Ermessen auch berechtigt, bei (Folge-) Aufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen.
8. Vetragsdauer
Verträge werden entweder auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag endet mit der darin vorgesehenen Befristung oder dem vereinbarten Termin, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
9. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
jobbär.at gewährleistet eine dem üblichen, aktuellen technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Publikation der vom Auftraggeber gewünschten Informationen/Stellenausschreibung auf dem Arbeitgeberprofil und den Partner- und Distributionskanälen von jobbär.at. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Fehler in der Darstellung der gewünschten Information liegen nicht vor, wenn dies durch Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- und Hardware und Ausfälle im Kommunikationsnetz verursacht wird.
jobbär.at sichert übliche Möglichkeiten des Zugriffes auf die Website zu; das Unternehmen ist sich jedoch bewusst, dass eine dauernde Verfügbarkeit (7/24) – auch aufgrund von Wartungsarbeiten an Programmen und Hardware – nicht zugesichert werden kann. jobbär.at haftet bei einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit nicht, insbes. wenn dies auf Ausfälle in Kommunikations- oder sonstigen Netzen oder bei Drittanbietern zurückzuführen ist.
jobbär.at haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch jobbär.at wird in jedem Fall ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder Personenschäden.
jobbär.at haftet nicht für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit oder sonstige Qualität der auf dem Arbeitgeberprofil dargestellten Inhalte und Informationen.
Das Unternehmen sichert zu, dass durch die Inhalte und Informationen keine gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen verletzt werden. Das Unternehmen wird jobbär.at diesbezüglich schad- und klaglos halten und freistellen, sofern von dritter Seite Ansprüche gestellt werden sollten.
Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von jobbär.at wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten oder so kurz wie möglich gehalten werden.
10. Erhalt von Werbung
Der Arbeitgeber (Unternehmen) stimmt zu, dass es von “Jobbär.at” bezüglich sämtlicher Produkte und Diemstleistungen für Unternehmen von Jobbär.at (Mein-Index, usw…) per per E-Mail, per Fax, sonstigen Kommunikationsmittel, zB. Social Media oder och per Telefon kontaktiert wird.
Der Arbeitgeber (Unternehmen) ist berechtigt, diese Zustimmung jederzeit und ohne Begründung durch schrifliche Informationen, per E-Mail an office@jobbär.at oder mittels des Abmelde-Link im jeweiligen Newsletter kostelos zu wiederrufen.
11. Anwenbares Recht, Gerichtsstand, Sprache
Auf die Geschäftsbeziehung findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen Anwendung.
Die für sämtliche Informationen und AGB sowie für die Kommunikation mit dem Unternehmen maßgebliche Sprache ist Deutsch. Fremdsprachliche Urkunden aller Art sind jobbär.at auf Verlangen auch in deutschsprachlicher Übersetzung, die von einem gerichtlich beeideten Übersetzer beglaubigt ist, vorzulegen.
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Schwaz/Tirol
“Jobbär.at” ist berechtigt, so lange das Unternehmen keine geänderten Kontaktdaten bekannt, gibt, sämtliche Mitteilungen (Erklärungen, Rechnungen, etc.) in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, an die im Rahmen der Geschäftsanbahnung bekanntgegebenen oder verwendeten Kontaktdaten zu richten. Das Unternehmen verpflichtet sich, die von ihm im Rahmen der Geschäftsanbahnung angegebenen oder verwendeten E-Mail-Adressen stets empfangsbereit für Mitteilungen von jobbär.at zu halten (im Besonderen die Sicherheitseinstellungen seiner EDV-Anlage entsprechend einzustellen) und diese zumindest täglich abzurufen. Weiters verpflichtet sich das Unternehmen, eine allfällige Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich an jobbär.at bekannt zu geben. Per E-Mail versendete Mitteilungen gelten, soweit diese an eine im Sinne dieses Punktes gültige E-Mail-Adresse versandt wurden, als am nächsten Werktag beim Unternehmer zugegangen, soweit dieser nicht beweist, dass ihm die Mitteilung tatsächlich nicht zugegangen ist und hierfür keine Obliegenheitsverletzung seinerseits kausal war.
Mitteilungen des Unternehmers sind an die im Impressum der Unternehmenshomepage von jobbär.at (http://www.jobbär.at) angeführten Adressen zu richten.
12. Schlussbestimmungen
Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformerfordernis. Erklärungen über Fax und E-Mail genügen der Schriftform.