Produktbeschreibung

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I. Stellenanzeigen

Stellenanzeigen von Kunden werden nur dann auf jobbär.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig (insbesondere im Design) um Stellenanzeigen des jeweiligen Kunden handelt.

Jede Stellenanzeige darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten.

Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere, Anzeigen in Entsprechung zum Gleichbehandlungsgesetz zu gestalten. Dazu gehört auch, das geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.

jobbär.at ist berechtigt, die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Unternehmens auf ihren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner von jobbär.at zu veranlassen. Eine Verlinkung zu Stellenausschreibungen, welche auf anderen Job-Plattformen veröffentlicht werden, ist ausgeschlossen. Ferner ist jobbär.at berechtigt, die Stellenanzeigen auch in jedem frei wählbaren Printmedium zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen.

Videodateien des Unternehmens werden ohne zusätzliche Kosten – sofern für die Integration der Videos keine zusätzlichen Leistungen von jobbär.at erforderlich sind – in die Anzeige des Unternehmens integriert. Sofern für die Integration zusätzliche Leistungen von jobbär.at erforderlich sind, werden die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Aufwand an das Unternehmen verrechnet.

Das Unternehmen hat das Recht, bestimmte Veröffentlichungen in begründeten Fällen zu untersagen.

jobbär.at behält sich ausdrücklich das Recht vor, jedwede Videos oder Links, die dieser Bestimmung widersprechen, außer Acht zu lassen und nicht in das Stelleninserat zu übernehmen bzw. selbst nach Veröffentlichung zu löschen und den Manipulationsaufwand dem Unternehmer in Rechnung zu stellen.

jobbär.at kann auf Aufforderung des Unternehmens Änderungen an den auf jobbär.at veröffentlichten Stellenanzeigen während des Veröffentlichungszeitraumes vornehmen, sofern dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Unzulässig sind Veränderungen, die die Identität der Anzeige betreffen, insbesondere den Titel der Stellenausschreibung, sodass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben werden würde und/oder Änderungen, die die Identität des Inhaltes betreffen, insbesondere die Rechtsperson, sodass im Falle einer Änderung nicht mehr der ursprüngliche, sondern ein neuer Arbeitgeber die Dienstleistung in Anspruch nehmen würde.

Bei der Veröffentlichung von Inseraten ist der „Jetzt bewerben“-Button fix integriert und kann wie folgt genutzt werden:

  • durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von jobbär.at werden die Bewerbungen durch jobbär.at an die definierte Empfänger-Email-Adresse des Vertragspartners übermittelt
  • durch Verwendung des standardisierten Bewerbungsformulars von jobbär.at werden die Bewerbungen mittels API direkt in ein Bewerbermanagementsystem des Vertragspartners übermittelt
  • Verlinkung direkt auf die vakante Position auf der Unternehmenswebsite des Vertragspartners